Unterstützung für Unternehmen: Energiepreisbeihilfen starten

Die Unterstützung von Unternehmen mit sehr hohen Energiezahlungen ist angelaufen. Ab sofort können Anträge beim Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden. Grundsätzlich wird ein Teil der Erdgas- und Stromkosten von Februar bis September 2022 bezuschusst, soweit sich der Preis im Vergleich zum Durchschnittspreis 2021 mehr als verdoppelt hat.

Bedingung: Die Branche ist auf der KUEBLL-Liste und der Betrieb hat min. 3 % Energiekosten.

Wichtig: Der Antrag muss bis zum 31. August 2022 gestellt sein.

Die Grundförderung beträgt max. 30 % der gestiegenen Kosten bis zu einer Höhe von 2 Mio. Euro. Mehr erhalten Firmen, die zudem einen Betriebsverlust nachweisen und noch einmal mehr erhalten besonders energieintensive Branchen auf der EU-Liste des Temporary Crisis Framework.

Bitte beachten:

  • Erdgas wird in den Fördermonaten Juli bis September (ursprünglich war Juni bis Sept. vorgesehen) nur bis zu 80 Prozent derjenigen Menge bezuschusst, die das Unternehmen im gleichen Vorjahreszeitraum verbraucht hat.
  • Erste Abschlagszahlung i. H. v. 80 % ist innerhalb von wenigen Wochen nach Antragstellung - auch für erst zukünftig erwartete Kosten - möglich.
  • Das Zuschussprogramm ergänzt die seit Ende April bzw. Anfang Mai laufenden KfW-Kredite, Bund-Länder-Bürgschaftsprogramme und seit dem 17. Juni 2022 Margining-Absicherungen. Es hat ein Volumen von 5 Mrd. Euro.

Sämtliche Informationen zum Förderprogramm und der KUEBLL-Liste finden Sie hier. Aktuelle Informationen zu diesem und weiteren Themen rund um die Gas-Mangellage finden Sie außerdem im IHK-Ratgeber Gaskrise.


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