Durch die stark gestiegenen Gaspreise und drohenden Versorgungsengpässe häufen sich Fragen von Unternehmen nach einer möglichen Brennstoffumstellung und rücken diesen in den Fokus. Interessierte sollten schnell mit den Vorbereitungen für eventuelle Genehmigungen beginnen und die zuständigen Behörden kontaktieren.
Viele Unternehmen besitzen noch alte Heizöltanks oder Brenner, die sowohl Gas als auch Heizöl oder Diesel (Dual Fuel) verfeuern können. Andere könnten von Gas- auf Kohle- oder Holzfeuerung umstellen oder mobile Anlagen einsetzen.
Die am 12. Juli 2022 in Kraft getretenen Änderungen im Bundesimmissionsschutzgesetz (Vierter Abschnitt) bringen insbesondere für den Wechsel des Einsatzbrennstoffes („fuel switch“) bei mittelgroßen und großen Feuerungsanlagen (Anwendungsbereich der 13. und 44. BImSchV) – im Zusammenhang mit der Alarmstufe des Notfallplans Gas – wichtige Erleichterungen mit sich. Als besonders hilfreich erachtet die IHK dabei folgende Punkte:
• Entfall der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
• Erleichterter Nachweis der Versorgungsschwierigkeiten
• Unterlagen aus früheren Betriebsweisen können erneut verwendet werden
• Herstellerangaben zu erreichbaren Emissionswerten reichen aus
• Keine Alternativprüfung zur Emissionsbegrenzung erforderlich
Eine vollständige Übersicht über die Änderungen finden Sie hier und das Schreiben des Bayerischen Umweltministeriums finden Sie in der Anlage.
Die IHK für München und Oberbayern ruft alle Mitgliedsunternehmen dazu auf, die Möglichkeiten einer Brennstoffumstellung in Ihrem Betrieb zu prüfen. Aktuelle Informationen zu diesem und weiteren Themen rund um die Gas-Mangellage finden Sie im IHK-Ratgeber Gaskrise.