In Bayern besteht für Grenzpendler und Grenzgänger aus Risikogebieten seit dem 16.01.2021 auf Grundlage der bayerischen Allgemeinverfügung vom 15. Januar 2021 eine wöchentliche Testpflicht. Der Nachweis ist der zuständigen Stelle auf Anforderung vorzulegen.
Die bayerische Allgemeinverfügung erweitert die Vorgaben der Corona-Einreiseverordnung des Bundes. Die Corona-EinreiseV verpflichtet Grenzpendler und Grenzgängern, die aus Hochinzidenzgebieten und Virusvarianten-Gebieten einreisen, bei Einreise ein negatives Covid19-Testergebnis vorzuweisen, das nicht älter als 48 Stunden sein darf.
Die bayerische Allgemeinverfügung legt nun auch eine Testpflicht für Grenzpendler und Grenzgänger aus „einfachen“ Risikogebieten fest, allerdings ist hier, anders als bei der Bundesregelung für Hochinzidenzgebiete und Virusvarianten-Gebiete, eine wöchentliche Testung ausreichend.
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